Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegen will.
Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die internen oder externen Meldestellen weitergeben (hinweisgebende Personen). Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Whistleblowern.

Zum Ablauf:
Es ist möglich einen Hinweis zunächst anonym abzugeben.
Ihr Hinweis wird von einer externen Person, welche streng den beruflichen Schweigepflichten nach StGB § 203 unterliegt, empfangen.
Gemäß HinSchG muss Ihr Hinweis nachvollziehbar sein, d.h. eine Kontaktaufnahme für Rückfragen und zur Empfangsbestätigung muss angegeben werden. Dabei ist es möglich mit einem Alias zu agieren, sofern Sie anonym bleiben möchten. Eine E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer zur Bestätigung Ihres Hinweises wird benötigt. Wir werden diese Kontaktdaten mit der entsprechenden Vertraulichkeit in der Ansprache behandeln und nicht weitergeben. Sofern Sie keine elektronischen Kontaktdaten hinterlassen möchten, können Sie Ihren Hinweis auch telefonisch angeben unter: 06408 968 9371 | Mo. – Fr. 08:30 – 16:00 Uhr.

Formular

    Zum Hinweisgeber:

    Zum Verstoß:

    Aufklärung:

    Wenn Sie kein Roboter sind, beantworten Sie folgende Frage richtig:

    Bearbeitungshinweise

    • Das Formular wird verschlüsselt übertragen.
    • Der Empfänger schützt die Inhalte gegen unbefugten Zugriff.
    • Der Empfänger ist zur beruflichen Schweige verpflichtet.
    • Die Bearbeitung des Hinweis erfolgt gemäß den Anforderungen und Vorgaben, die sich aus dem HinSchG ergeben.
    • Die Angaben werden soweit möglich auf Richtigkeit geprüft.
    • Die Meldung wird unter Berücksichtigung der Vertraulichkeit intern aufgearbeitet und ggf. an entsprechende Strafverfolgungsbehörden weitergegeben.
    • Dem Hinweisgeber soll kein Schaden entstehen.
    • Sollten die Angaben in keinster Weise verifizierbar sein, erfolgt keine weiterführende Bearbeitung.
    • Es gelten die gesetzlichen Speicherfristen. Eine Speicherung der Formularinhalte auf dem Webserver erfolgt nicht. Der Empfänger speichert den Vorgang bis zum Ablauf der Relevanz.
    • Verantwortliche Stelle, um Betroffenenrechte gemäß DSGVO Kapitel 3 im Zusammenhang mit diesem Formular geltend zu machen: Ingenieurbüro Quast | Büro für Datenschutz und Qualitätsmanagement
      TEL 06408 968 9371
      MAIL post@ingenieurbuero-quast.de